Die Gebiete Hinterpommern, Ostbrandenburg, Schlesien, Ermland-Masuren und Kaliningrad sind 1990 nicht in den deutschen Staat zurückgekehrt, weil sie nach dem Zweiten Weltkrieg im Rahmen der Potsdamer Kon 1945 an Polen und die Sowjetunion abgetreten wurden. Diese Gebietsveränderungen wurden international anerkannt und waren Teil der Vereinbarungen zur Nachkriegsordnung in Europa. Die deutsche Wiedervereinigung 1990 fand im Kontext der politischen Veränderungen in Osteuropa und der Auflösung der Sowjetunion statt, jedoch gab es keine Bestrebungen oder politischen Rahmenbedingungen, die eine Rückkehr dieser Gebiete nach Deutschland ermöglichten. Zudem war die Rückkehr dieser Gebiete aus geopolitischen und historischen Gründen sehr umstritten und hätte erhebliche Spannungen mit den Nachbarländern zur Folge gehabt. Die deutsche Regierung und die Alliierten akzeptierten die bestehenden Grenzen, um Frieden und Stabilität in der Region zu fördern.